Gebäudeklassen und ihre Bedeutung für den Brandschutz
In Deutschland bildet der vorbeugende bauliche Brandschutz einen zentralen Bestandteil der Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer. Eine maßgebliche Grundlage zur Einordnung der brandschutztechnischen Anforderungen stellt die Einstufung von Gebäuden in sogenannte Gebäudeklassen (GK) dar. Diese Einteilung berücksichtigt insbesondere die Gebäudehöhe, die Gebäudestellung (freistehend oder nicht), die Gesamtnutzfläche sowie die Art der Nutzung.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind die Anforderungen an Baustoffe, Konstruktion und Brandschutzmaßnahmen. Insbesondere Aspekte wie die Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile oder die Verwendung nicht brennbarer Materialien spielen hierbei eine zentrale Rolle.
Die Definition der Gebäudeklassen sind in der Musterbauordnung (MBO) definiert. Die für die Bundesländer geltenden Gebäudeklassen sind in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt, die von den Bundesländern in angepasster Form in ihre jeweiligen Landesbauordnungen übernommen wird. Kleinere Abweichungen zwischen den Ländern sind möglich, das grundsätzliche Prinzip bleibt jedoch erhalten.
Die Gebäudeklassen im Überblick
Die Gebäudeklassen in Deutschland reichen von GK 1 für kleinere Gebäude bis GK 5 für größere und komplexere Bauwerke. Die Einstufung eines Gebäudes in eine bestimmte Klasse beeinflusst die Anforderungen an den Brandschutz und die verwendeten Baustoffe.
Gebäudeklasse 1 (GK 1)
- 1a: Freistehende Gebäude bis max. 7 m Höhe, mit höchstens zwei Nutzungseinheiten und eine Gesamtfläche von max. 400 m² .
- 1b: Freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.
- Baustoffklasse: B2 – normal entflammbar nach DIN 4102 Gebäudeklasse 2 (GK 2) • Gebäude bis max. 7 m Höhe, mit bis zu zwei Nutzungseinheiten und maximal 400 m² Gesamtfläche Baustoffklasse: B2 – normal entflammbar nach DIN 4102
Gebäudeklasse 2 (GK 2)
- Gebäude bis max. 7 m Höhe, mit bis zu zwei Nutzungseinheiten und maximal 400 m² Gesamtfläche Baustoffklasse: B2 – normal entflammbar nach DIN 4102
Gebäudeklasse 3 (GK 3)
- Gebäude bis max. 7 m Höhe, die nicht in GK 1 oder 2 fallen, z. B. mit mehr als zwei Nutzungseinheiten
- Baustoffklasse: B2 – normal entflammbar nach DIN 4102
Gebäudeklasse 4 (GK 4)
- Gebäude bis max. 13 m Höhe, mit Nutzungseinheiten bis jeweils 400 m².
- Baustoffklasse: B1 – schwer entflammbar nach DIN 4102
Gebäudeklasse 5 (GK 5)
- Gebäude bis max. 22 m Höhe, die nicht den Gebäudeklassen 1–4 zugeordnet werden können
- Baustoffklasse: B1 – schwer entflammbar nach DIN 4102
Sonderbauten/Hochhäuser (GK 6)
- Gebäude mit einer Höhe über 22 m sowie weitere Sonderbauten, z. B. Versammlungsstätten oder unterirdische Bauwerke
- Baustoffklasse: A – nicht brennbar nach DIN 4102