Brandverhaltensklassen nach DIN EN 13501-1 und Baustoffklassen nach DIN 4102

Brandschutz ist ein zentraler Bestandteil der Bauplanung und hat maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl der geeigneten Baustoffe. Je nach Gebäudeklasse – insbesondere bei Hochrisikogebäuden – gelten strenge gesetzliche Anforderungen. Angsichts der vermehrten Großbrandereignisse in den vergangenen Jahren hat die Bedeutung geeigneter Brandschutzmaßnahmen weiter zugenommen. 

 

Auf europäischer Ebene erfolgt die Einstufung der Baustoffen nach der DIN EN 13501-1. In Deutschland findet zusätzlich die DIN 4102-1 Anwendung. Beide Normen bewerten das Brandverhalten von Baustoffen, unterscheiden sich jedoch in Struktur und Systematik. Während die DIN 4102-1 in vielen nationalen Bauvorschriften weiterhin Anwendung findet, gewinnt die DIN EN 13501-1 im Zuge der Harmonisierung europäischer Regelwerke zunehmend an Bedeutung.

 

Hinweis zur Begriffsdefinition: 

Die Bezeichnung „Brandschutzklassen“ wird häufig verwendet, wenn es um die Einstufung von Baustoffen nach DIN 4102 oder DIN EN 13501-1 geht. Baurechtlich korrekt ist jedoch die Unterscheidung in Baustoffklassen gemäß DIN 4102-1 (nationale Regelung) und Brandverhaltensklassen gemäß DIN EN 13501-1 (europäische Regelung).

 

 

Die Sieben Brandverhaltensklassen (Euroklassen) nach DIN EN 13501-1
 

Die europäische Norm teilt Baustoffe in sieben Brandverhaltensklassen – von A1 (nicht brennbar) bis F (leicht entflammbar) ein. Neben dem  Brandverhalten werden auch die Rauchentwicklung sowie das brennende Abtropfen und Abfall berücksichtigt. Die Klassifizierung gibt Aufschluss darüber, welchen Beitrag ein Material zur Brandentstehung und -entwicklung leisten kann. 

 

Mit zunehmender Klassifizierung nehmen die Prüfkomplexität und die notwendigen Materialeigenschaften zu: 

  • A1 & A2 – nicht brennbar, kein Beitrag zum Brand 
  • B – Schwer entflammbar, sehr begrenzter Beitrag zum Brand 
  • C – Schwer entflammbar, begrenzter Beitrag zum Brand 
  • D – Normal entflammbar, hinnehmbarer Beitrag zum Brand 
  • E – Normal entflammbar, hinnehmbares Brandverhalten 
  • F – Leicht entflammbar, keine Leistung festgestellt

 

 

Zusatzklassifizierungen: Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen 


Zusätzlich zur Einteilung in die Brandverhaltensklassen erfolgt eine weitergehende Einordnung durch zwei Zusatzkriterien:

  • Rauchentwicklung (s-Klassifizierung) 
    Die Rauchentwicklung eines Baustoffs wird im SBI-Test (Single Burning Item) ermittelt und in drei Klassen unterteilt: 
    • s1: geringe Rauchentwicklung – minimale Beeinträchtigung der Sicht und Atemluft. 
    • s2: mittlere Rauchentwicklung – moderate Rauchbelastung. 
    • s3: starke Rauchentwicklung oder nicht getestet – potenziell hohe Gefährdung durch Rauch. Brennendes Abtropfen (d-Klassifizierung) 
       
  • Brennendes Abtropfen (d-Klassifizierung) 
    Die „d“-Klassifizierung (= droplets) beschreibt das Verhalten eines Materials hinsichtlich brennender Tropfen oder Abfall von Partikeln innerhalb der ersten zehn Minuten eines Brandes: 
    • d0: kein Abtropfen/Abfallen 
    • d1: begrenztes Abtropfen/Abfallen (kein brennendes Abtropfen/Abfallen mit einer Nachbrennzeit länger als 10 Sekunden) 
    • d2: starkes Abtropfen/keine Leistung festgestellt

 

 

Prüfverfahren zur Bestimmung der Brandverhaltensklassen

 

Die Einstufung der Baustoffe erfolgt auf Basis normierter Prüfmethoden. Dabei werden folgende Haupteigenschaften untersucht: Brennbarkeit, Rauchentwicklung, Brennendes Abtropfen. Die Grenzwerte der Euroklassen beruhen im Wesentlichen auf SBI-Tests (Test eines einzelnen brennenden Gegenstands) bzw. den umfangreicheren „Room-Corner-Tests“ (ISO 9705). Anhand der Ergebnisse werden die getesteten Baustoffe in die entsprechenden Euroklassen eingeteilt. Die Grenzen zwischen den einzelnen Klassen werden jeweils durch die Zeitspanne bis zum „Flashover“ festgelegt. 

 

Die Prüfverfahren im Überblick: 

  • SBI-Test (Single Burning Item, EN 13823): 
    Der SBI-Test dient der Beurteilung des Brandverhaltens eines Bauprodukts und simuliert den Beginn eines Brands. Die Klassifizierung (Euroklasse) erfolgt basierend auf den verschiedenen getesteten Parametern – zum Beispiel Flammenausbreitung, Entzündbarkeit, Menge an Hitze, Rauch und giftigen Gasen. Zudem fließt auch ein, ob ein Produkt schmilzt, abtropft oder verkohlt. 
     
  • Entzündbarkeitstest (EN ISO 11925-2): 
    Bei diesem sehr einfachen Testaufbau wird mit einer kleinen Flamme festgestellt, ob sich ein Produkt leicht entzünden kann und ob sich das Feuer schnell ausdehnt. Dieses Verfahren wird für die Einstufung der Klassen B, C, D und E eingesetzt. 
     
  • Nichtbrennbarkeitsprüfung (EN ISO 1182): 
    Dieser Test dient zur Identifikation von A1- und A2-klassifizierten Produkten – also jenen, die nicht oder nicht wesentlich zu einem Brand beitragen. Dabei wird eine Materialprobe für maximal 60 Minuten in einen ca. 750 °C heißen Ofen gestellt. Je nach Temperaturänderung, Massenverlust und Dauer der anhaltenden Entflammung erfolgt die Klassifizierung. 
     
  • Brennwertprüfung (EN ISO 1716): 
    Diese Prüfung zur Bestimmung des spezifischen Brennwerts bestimmt die potenzielle maximale Gesamtwärmeabgabe eines Produkts bei vollständiger Verbrennung. Dabei wird ein pulverförmiger Prüfling unter Drucksauerstoff in einem geschlossenen und von Wasser umgebenen Stahlzylinder angezündet. Um das Brennwertpotenzial (PCS) zu bestimmen, wird der Temperaturanstieg des Wassers gemessen. Bleibt der Wert dabei unter max. 2 MJ/kg, wird das Material als A1 eingestuft.

 

 

Brandschutzklassen Tabelle: DIN EN 13501-1 im Vegleich zur deutschen DIN 4102


In Deutschland gilt ergänzend die Norm DIN 4102-1, die Baustoffe in die Klassen A1 (nicht brennbar) bis B3 (leicht entflammbar) unterteilt. Während A1-Materialien keinerlei brennbare Bestandteile enthalten, gelten B3-Baustoffe als besonders risikobehaftet, da sie Brandgefahr darstellen.

  • A1 & A2  – nicht brennbar 
  • B1 – schwer entflammbar 
  • B2 – normal entflammbar 
  • B3 – leicht entflammbar

 

Ein direkter Abgleich mit der europäischen Norm ist nicht immer möglich jedoch existieren Zuordnungen in der Bauregelliste A:

 

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